Allgemeine Geschäftsbedingungen


Definitionen

1. Candy Land Candy Land, gegründet in Zoetermeer unter der Handelskammernummer 89833651

2. Kunde: die Person, mit der Candy Land einen Vertrag geschlossen hat.

3. Parteien: Candy Land und der Kunde gemeinsam.

4. Verbraucher: ein Kunde, der gleichzeitig eine natürliche Person ist und als Privatperson handelt


Artikel 1 – Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Candy Land.

2. Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

3. Die Parteien schließen ausdrücklich die Geltung ergänzender und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter aus.


Artikel 2 – Preise

1. Alle von Candy Land erhobenen Preise verstehen sich in Euro, inklusive Mehrwertsteuer und exklusive sonstiger Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder anderweitig vereinbart.

2 Candy Land behält sich das Recht vor, alle von Candy Land für seine Produkte angegebenen Preise, die auf der Website veröffentlicht oder anderweitig bekannt gegeben werden, jederzeit zu ändern.

3. Preiserhöhungen können sich ergeben, wenn Candy Land die Kosten für Produkte oder Teile davon nicht vorhersehen konnte.

4. Der Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag wegen einer Preiserhöhung gemäß Absatz 3 aufzulösen, es sei denn, die Preiserhöhung beruht auf einer gesetzlichen Regelung.


Artikel 3 – Muster und Modelle

Hat der Kunde ein Muster oder Modell eines Produkts erhalten, kann er daraus keine anderen Rechte ableiten, als dass es sich um einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Produkts handelt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernden Produkte dem Muster oder Modell entsprechen.


Artikel 4 – Zahlungen und Zahlungsbedingungen

1. Candy Land kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Betrags verlangen.

2. Der Kunde muss die Folgezahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung begleichen.

3. Die Zahlungsbedingungen sehen strikte Zahlungsfristen vor. Das bedeutet, dass der Kunde, wenn er den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist gezahlt hat, automatisch in Verzug gerät und gegen den Vertrag verstößt, ohne dass Candy Land dem Kunden eine Mahnung senden oder ihn in Verzug setzen muss, was die sofortige Zahlung oder die Stellung einer Sicherheit betrifft.

4. Candy Land behält sich das Recht vor, die Lieferung von der Zahlung des Gesamtbetrags der Dienstleistungen oder Produkte abhängig zu machen oder diese zu verlangen.


Artikel 5 – Folgen verspäteter Zahlung

1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Candy Land berechtigt, ab dem Tag des Zahlungsverzugs gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 25 % pro Monat für nichtkommerzielle Transaktionen zu berechnen, wobei ein angefangener Monat als voller Monat gerechnet wird.

2. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so schuldet er Candy Land darüber hinaus die außergerichtlichen Inkassokosten sowie einen etwaigen Schadensersatz.

3. Die Inkassokosten werden gemäß dem Dekret über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

4. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann Candy Land seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.

5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Einstellung der Zahlungen seitens des Kunden werden die Forderungen von Candy Land gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.

6. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch Candy Land, so ist er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Preises an Candy Land verpflichtet.


Artikel 6 - Recht auf Rückforderung

1. Sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist Candy Land berechtigt, das Rückforderungsrecht hinsichtlich der an den Kunden gelieferten, nicht bezahlten Produkte geltend zu machen.

2 Candy Land beruft sich auf das Beschwerderecht mittels schriftlicher oder elektronischer Mitteilung.

3. Sobald der Kunde über die Geltendmachung seines Reklamationsrechts informiert wurde, muss er die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an Candy Land zurücksenden, es sei denn, die Parteien treffen diesbezüglich andere Vereinbarungen.

4. Die Kosten für die Abholung oder Rücksendung der Produkte trägt der Kunde.


Artikel 7 – Widerrufsrecht

1. Ein Verbraucher kann einen Online-Kauf innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen, vorausgesetzt:

  • Das Produkt wurde nicht benutzt.
  • Es handelt sich nicht um ein Produkt, das schnell verdirbt, wie etwa Lebensmittel oder Blumen.
  • Es handelt sich nicht um ein Produkt, das maßgefertigt oder speziell für den Verbraucher angepasst ist.
  • Es handelt sich nicht um ein Produkt, das aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann (Unterwäsche, Bademode usw.).
  • Bei Datenträgern mit digitalem Inhalt (DVDs, CDs usw.) ist die Versiegelung noch intakt.
  • Das Produkt oder die Dienstleistung umfasst keine Unterkunft, Reise, Gastronomie, Transport, Catering oder Freizeitaktivitäten jeglicher Art.
  • Das Produkt ist keine einzelne Zeitschrift oder Zeitung.
  • Der Verbraucher hat nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet.


    2. Die in Absatz 1 genannte 14-tägige Widerrufsfrist beginnt:

  • am Tag, nachdem der Verbraucher das letzte Produkt oder den letzten Teil einer Bestellung erhalten hat.
  • sobald der Verbraucher bestätigt hat, dass er digitale Inhalte über das Internet erwerben wird.
  • 3. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er sich an info@candy-land.nl wendet.

    4. Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Ausübung seines Widerrufsrechts an Candy Land zurückzusenden, andernfalls erlischt sein Widerrufsrecht.


    Artikel 8 – Erstattung der Lieferkosten

    1. Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausgeübt und infolgedessen die gesamte Bestellung fristgerecht an Candy Land zurückgesandt, erstattet Candy Land dem Verbraucher die gezahlten Versandkosten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der fristgerecht und vollständig zurückgesandten Bestellung.

    2. Die Lieferkosten werden von Candy Land nur insoweit übernommen, als die gesamte Bestellung zurückgesendet wird.


    Artikel 9 – Erstattung der Rücksendekosten

    Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus und sendet die gesamte Bestellung fristgerecht zurück, so trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der gesamten Bestellung.


    Artikel 10 – Recht auf Aussetzung

    Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.


    Artikel 11 – Zurückbehaltungsrecht

    1. Candy Land kann sein Zurückbehaltungsrecht ausüben und in diesem Fall die Produkte des Kunden zurückhalten, bis der Kunde alle ausstehenden Rechnungen an Candy Land beglichen hat, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten eine ausreichende Sicherheit geleistet.

    2. Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch aufgrund früherer Verträge, aus denen der Kunde Candy Land noch Zahlungen schuldet.

    3. Candy Land haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.


    Artikel 12 - Aufrechnung

    Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, verzichtet der Kunde auf sein Recht, eine Schuld gegenüber Candy Land mit einer Forderung gegenüber Candy Land zu verrechnen.


    Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt

    1. Candy Land bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Candy Land aus jeglichem mit Candy Land geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat, einschließlich Ansprüchen wegen Nichterfüllung.

    2. Bis dahin kann Candy Land sein Eigentumsvorbehaltsrecht geltend machen und die Ware zurücknehmen.

    3. Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte weder verpfänden, verkaufen, veräußern noch auf sonstige Weise belasten.

    4. Macht Candy Land von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, gilt der Vertrag als aufgelöst und Candy Land hat das Recht, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.


    Artikel 14 – Lieferung

    1. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

    2. Die Lieferung erfolgt im Candy Land, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

    3. Die Lieferung der online bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.

    4. Werden die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat Candy Land das Recht, seine Verpflichtungen bis zur Zahlung des vereinbarten Betrags auszusetzen.

    5 Im Falle einer verspäteten Zahlung tritt der Gläubiger in Verzug, mit der Folge, dass der Kunde eine verspätete Lieferung gegenüber Candy Land nicht mehr beanstanden kann.


    Artikel 15 - Lieferzeit

    1. Die von Candy Land angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden im Falle ihrer Überschreitung nicht zur Auflösung des Vertrags oder zur Zahlung von Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

    2. Die Lieferzeit beginnt in dem Moment, in dem der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen und von Candy Land eine (elektronische) Bestätigung darüber erhalten hat.

    3. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Kunden weder zu einer Entschädigung noch zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, Candy Land ist nicht in der Lage, innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zu liefern, oder die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart.


    Artikel 16 – Tatsächliche Lieferung

    Der Kunde muss sicherstellen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte zeitnah erfolgen kann.


    Artikel 17-Transportkosten

    Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.


    Artikel 18 – Verpackung und Versand

    1. Falls die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt ist, muss der Kunde sich vor der Annahme des Produkts vom Spediteur oder Zusteller eine entsprechende Notiz anfertigen lassen; andernfalls kann Candy Land für etwaige Schäden nicht haftbar gemacht werden.

    2. Organisiert der Kunde den Transport eines Produkts selbst, muss er Candy Land vor dem Transport alle sichtbaren Schäden an den Produkten oder der Verpackung melden; andernfalls übernimmt Candy Land keine Haftung für etwaige Schäden.



    Artikel 19 – Erhaltung

    1. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte später als zum vereinbarten Liefertermin entgegen, trägt er das gesamte Risiko eines Qualitätsverlustes.

    2. Etwaige Mehrkosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abnahme der Produkte entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.


    Artikel 20 – Montage/Installation

    Obwohl Candy Land sich bemüht, alle Montage- und/oder Installationsarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen, übernimmt das Unternehmen hierfür keine Verantwortung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


    Artikel 21 – Garantie

    1. Die Gewährleistung für Produkte gilt ausschließlich für Mängel, die auf Herstellungs-, Konstruktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

    2 Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß, Schäden durch Unfälle, Veränderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden oder wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.

    3. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind, geht auf den Kunden in dem Moment über, in dem diese rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden oder zumindest in den Besitz des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt im Namen des Kunden entgegennimmt.


    Artikel 22 – Entschädigung

    Der Kunde stellt Candy Land von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Candy Land gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.


    Artikel 23 – Beschwerden

    1. Der Kunde muss ein von Candy Land geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel überprüfen.

    2. Entspricht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht den Erwartungen, die der Kunde aus dem Vertrag vernünftigerweise haben kann, so hat der Kunde Candy Land dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Entdeckung der Mängel, mitzuteilen.

    3. Die Verbraucher müssen Candy Land die Mängel spätestens 2 Monate nach deren Entdeckung mitteilen.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels bereitzustellen, damit Candy Land angemessen reagieren kann.

    5. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.

    6. Bezieht sich eine Beschwerde auf laufende Arbeiten, so darf dies in keinem Fall dazu führen, dass Candy Land andere als die vereinbarten Arbeiten ausführen muss.


    Artikel 24 – Mahnung

    1. Der Kunde muss Candy Land schriftlich über Zahlungsverzug informieren.

    2. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass eine Mahnung Candy Land tatsächlich (zeitnah) erreicht.


    Artikel 25 – Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden

    Wenn Candy Land eine Vereinbarung mit mehreren Kunden abschließt, haften diese Kunden gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die sie Candy Land im Rahmen dieser Vereinbarung schulden.


    Artikel 26 – Haftung Candy Land

    1. Candy Land haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

    2. Sollte Candy Land für einen Schaden haftbar gemacht werden, so haftet es nur für direkte Schäden, die aus der Erfüllung eines Vertrags entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.

    3. Candy Land haftet niemals für indirekte Schäden, wie z. B. Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden Dritter.

    4. Falls Candy Land haftet, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Erfolgt keine (vollständige) Zahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherung, ist die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.

    5. Sämtliche Abbildungen, Fotos, Farbzeichnungen und Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich. Sie begründen keinen Anspruch auf Entschädigung und/oder (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder Aussetzung einer Verpflichtung.


    Artikel 27 – Ablaufdatum

    Jegliche Ansprüche des Kunden auf Entschädigung gegenüber Candy Land verjähren in jedem Fall zwölf Monate nach dem Ereignis, das die Haftung direkt oder indirekt begründet. Die Bestimmungen des Artikels 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben hiervon unberührt.


    Artikel 28 – Recht auf Auflösung

    1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Candy Land seinen Verpflichtungen zuzurechnen ist, es sei denn, dieser Verzug rechtfertigt aufgrund seiner besonderen Art oder geringen Bedeutung keine Auflösung.


    2. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen von Candy Land nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, kann die Auflösung erst nach Eintritt des Zahlungsverzugs von Candy Land erfolgen.


    3. Candy Land hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Candy Land Kenntnis von Umständen erlangt, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen kann.


    Artikel 29 – Höhere Gewalt

    1. Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann Candy Land ein Versäumnis, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, nicht zugerechnet werden, wenn dies außerhalb des Willens von Candy Land liegt und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden dadurch ganz oder teilweise verhindert wird oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von Candy Land nicht vernünftigerweise erwartet werden kann.

    2. Zu den in Absatz 1 genannten Fällen höherer Gewalt gehören unter anderem folgende: Ausnahmezustände (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.), Vertragsverletzungen und höhere Gewalt durch Lieferanten, Spediteure oder sonstige Dritte; unerwartete Stromausfälle; Ausfälle von Strom, Internet, Computern und Telekommunikation; Computerviren; Streiks; staatliche Maßnahmen; unvorhergesehene Transportprobleme; schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsniederlegungen.

    3. Falls ein Fall höherer Gewalt eintritt, in dessen Folge Candy Land eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Candy Land wieder in der Lage ist, sie zu erfüllen.

    4. Sobald ein Fall höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage andauert, können beide Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich auflösen.

    5. Candy Land haftet im Falle höherer Gewalt nicht für Schadensersatz, selbst wenn es aus der Situation höherer Gewalt in irgendeiner Weise einen Vorteil zieht.


    Artikel 30 – Änderung des Abkommens

    1. Sollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass dessen Inhalt für seine Durchführung geändert oder ergänzt werden muss, werden die Parteien den Vertrag entsprechend in rechtzeitiger Weise und im gegenseitigen Einvernehmen ändern.

    2. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Produkte, die in einem Ladengeschäft gekauft werden.


    Artikel 31 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    1. Candy Land behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

    2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.

    3. Candy Land wird größere inhaltliche Änderungen nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprechen.

    4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.


    Artikel 32 – Übertragung von Rechten

    1. Rechte des Kunden aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Candy Land nicht an Dritte übertragen werden.

    2. Diese Bestimmung ist als Klausel mit Eigentumswirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.


    Artikel 33 – Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

    2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Bestimmung zu ersetzen, die Candy Land bei der Ausarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf diesen Punkt im Sinn hatte.


    Artikel 34 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

    1. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

    2. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht in dem Bezirk zuständig, in dem Candy Land seine Niederlassung und seinen Firmensitz hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.


    Erstellt am 26. Mai 2023